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Was gibt es Neues im Gewerbeverband Oberhaching?

Hier berichten wir über Veranstaltungen, Aktionen und Entwicklungen rund um unsere Mitglieder und das lokale Gewerbe. Bleiben Sie auf dem Laufenden und entdecken Sie, was sich in Oberhaching gerade bewegt.

Straßenfest 2026
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Unter dem Motto „Oberhachingerleben“ lädt der Gewerbeverband Oberhaching e.V. (GVO) auch in diesem Jahr herzlich zum traditionellen Straßenfest in der Bahnhofstraße in Deisenhofen ein.

Gemeinsam mit lokalen Unternehmen, Vereinen, Schulen und Kindergärten möchten wir einen lebendigen Tag für die ganze Familie gestalten. Freuen Sie sich auf ein vielfältiges Warenangebot, spannende Spiel- und Freizeitangebote, Vorführungen sowie musikalische Beiträge auf der Bühne. Auch für das leibliche Wohl ist selbstverständlich bestens gesorgt.

Der Gewerbeverband Oberhaching übernimmt die Organisation der Veranstaltung – von der Koordination und den behördlichen Genehmigungen über Werbung und Pressearbeit bis hin zur Bühnenplanung.

Wir freuen uns auf ein schönes Straßenfest mit vielen Besucherinnen und Besuchern aus Oberhaching und der Region und wünschen Ihnen schon jetzt viel Erfolg.

Ihr GVO-Straßenfest-Team

Anmeldung

Bitte melden Sie sich über unser Online-Formular an.

Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 31. Mai 2026. Nach Prüfung bestätigen wir Ihre Teilnahme in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung weitere Informationen sowie den Standplan.

Teilnahmegebühren 2026
  • GVO-Mitglieder: 190 € zzgl. MwSt.

  • Nichtmitglieder: 250 € zzgl. MwSt.

  • Ortsvereine: kostenfreie Teilnahme

Veranstalter

Veranstalter ist der Gewerbeverband Oberhaching e.V.(GVO). Die Teilnahme am Straßenfest wird vom GVO innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bestätigt. Der GVO behält sich vor, die Teilnahme zurückzuweisen und Teilnehmer abzulehnen. Der GVO übernimmt die Organisation und Koordination. Die Veranstaltung wird durch den GVO angemessen beworben und bei Behörden angemeldet. Eine Ausschankgenehmigung (notwendig beim Verkauf von Alkohol) wird von der Gemeinde Oberhaching auf Antrag durch den Teilnehmer erteilt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Marktordnung des GVO einzuhalten und den Weisungen des Organisationsteams Folge zu leisten.

Bei ausgesprochen schlechtem Wetter oder behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung entfallen. Die Teilnahmegebühr kann in diesem Fall nicht erstattet werden. Ebenso verpflichtet sich jeder Teilnehmer, seinen Stand oder seinen Laden am 12.07.2026 von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten. Für Geschäfte gilt eine Verkaufszeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr (verkaufsoffener Sonntag).

Die Koordination von Veranstaltungsbeiträgen vor und auf den Bühnen obliegt dem GVO. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass nach der Veranstaltung die Standfläche und das zugehörige Umfeld (Straße, Gehsteig, Parkplatz) besenrein verlassen und Verunreinigungen beseitigt werden.

Es gilt die Marktordnung des GVO! Eine kurzfristige Absage des Marktes behalten wir uns vor!

Anmeldeformular
Bühnenbedarf
Ja
Nein

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