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Straßenfest am 14.07.2024

Straßenfest in der Bahnhofstraße

Unter dem Motto OBERHACHINGERLEBEN
wollen wir dieses Jahr endlich wieder unser traditionelles Straßenfest stattfinden lassen.
Veranstalter ist der Gewerbeverband Oberhaching e.V. (GVO).
Wir erledigen die Koordination, Organisation, Anmeldung bei Behörden, Druck und Verteilung von Plakaten, sowie Pressemitteilungen, Anzeigen, Bühne und Werbung.

Zusätzlich zum vielfältigen Warenangebot werden eine Menge Spiel- und Freizeitmöglichkeiten sowie Vorführungen von Firmen, Vereinen, Schulen und Kindergärten für Unterhaltung
sorgen. Für Leib und Seele wird durch zahlreiche Bewirtungsstände und Musikdarbietungen gesorgt.


Die Teilnahmegebühren verändern sich zu den Vorjahren nicht.

So bezahlen GVO-Mitglieder 160 € und Nichtmitglieder 210 € (jeweils zuzüglich MwSt.).
Ortsvereine nehmen kostenlos teil.

 

Hier gehts zum Teilnahmeantrag


Marktordnung
Antrag auf Ausschank alkoholischer Getränke

Wir bitten um einen zügigen Antrag auf Teilnahme, jedoch bis spätestens 31. Mai 2024. Wir bestätigen die Teilnahme nach der jeweiligen Anmeldung innerhalb von zwei Wochen.
Bitte informieren Sie uns dabei auch über Ihr Sortiment, eventuell geplante Aktionen und gegebenenfalls Ihren Bühnenbedarf.
Alle Teilnehmer erhalten zwei Wochen vor der Veranstaltung alle wichtigen Informationen und einen Standplan mit dem jeweiligen Standplatz.

Wir sind sicher, dass wir in diesem Jahr bei bestem Wetter wieder ein
großartiges Straßenfest erleben werden.

Und dieser Publikumsmagnet wird auch heuer wiederum viele Besucher aus Nah und Fern anziehen.
So wünschen wir uns allen viel Spaß und Freude und Ihnen ein gutes Geschäft

Ihr GVO-Straßenfest-Team

 
Veranstalter ist der Gewerbeverband Oberhaching e.V.(GVO). Die Teilnahme am Straßenfest wird vom GVO innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bestätigt. Der GVO behält sich vor, die Teilnahme zurückzuweisen und Teilnehmer abzulehnen. Der GVO übernimmt die Organisation und Koordination. Die Veranstaltung wird durch den GVO angemessen beworben und bei Behörden angemeldet. Eine Ausschankgenehmigung (notwendig beim Verkauf
von Alkohol) wird von der Gemeinde Oberhaching auf Antrag durch den Teilnehmer erteilt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Marktordnung des GVO einzuhalten und den Weisungen des Organisationsteams Folge zu leisten. Bei
ausgesprochen schlechtem Wetter oder behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung entfallen. Die Teilnahmegebühr kann in diesem Fall nicht erstattet werden. Ebenso verpflichtet sich jeder Teilnehmer, seinen Stand oder
seinen Laden am 14.7.2024 von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten. Für Geschäfte gilt eine Verkaufszeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (verkaufsoffener Sonntag). Die Koordination von Veranstaltungsbeiträgen vor und auf den
Bühnen obliegt dem GVO. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass nach der Veranstaltung die Standfläche und das zugehörige Umfeld (Straße, Gehsteig, Parkplatz) besenrein verlassen und Verunreinigungen beseitigt werden.

Es gilt die Marktordnung des GVO! Eine kurzfristige Absage des Marktes behalten wir uns vor!