Direkt zum Inhalt

Straßenfest am 13.07.2025

Straßenfest 2025
Unter dem Motto OBERHACHINGERLEBEN

wollen wir dieses Jahr endlich wieder unser traditionelles Straßenfest stattfinden lassen.
Veranstalter ist der Gewerbeverband Oberhaching e.V. (GVO).
Wir erledigen die Koordination, Organisation, Anmeldung bei Behörden, Druck und Verteilung von Plakaten, sowie Pressemitteilungen, Anzeigen, Bühne und Werbung.

Zusätzlich zum vielfältigen Warenangebot werden eine Menge Spiel- und Freizeitmöglichkeiten sowie Vorführungen von Firmen, Vereinen, Schulen und Kindergärten für Unterhaltung
sorgen. Für Leib und Seele wird durch zahlreiche Bewirtungsstände und Musikdarbietungen gesorgt.

GVO-Mitglieder bezahlen 170 € und Nichtmitglieder 220 € (jeweils zuzüglich MwSt.).
Ortsvereine nehmen kostenlos teil.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Teilnahme bis zum 31.05.2025 aus.
 

Hier gehts zum Teilnahmeantrag


Marktordnung
Antrag auf Ausschank alkoholischer Getränke

Teilnehmer 2025:
Anuk Gastro und Dienstleistungs GmbH HOSH
Arbeiter Wohlfahrt Hachinger Tal e.V. (Unterhaching, Taufkirchen, Oberhaching)
AUTOteiler Oberhaching e.V.
Azioni Ninos Felices e.V.
BdP Pfadfinderstamm Kelten Oberhaching
Bean United GmbH
Betriebsgesellschaft der Sportschule Oberhaching GbR
Bischof Oliver Reisegastronomiebetriebe
Brandl Feinkost Marktstand
Brauereigenossenschaft Oberhaching
BRK
BUND Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Oberhaching
Calla Verde
Caruso Mode
César Males Gebäudereinigung
David Biebl GmbH & Co. KG, Genuss Experience
Deisenhofener Genussladen UG
Eiscafé Dolce Vita
Fair Affairs GmbH - MY FAIR AFFAIR
Fashion Haus
Follow Me Fahrschule
Freiwillige Feuerwehr Oberhaching e.V.
Front Bäck GmbH u. Co. KG   "Ratschillers" in der Bahnhofstr. 34
Gemeinde Oberhaching
Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Giller Reisen GmbH
Gleissental Apotheke
Hachinger Spinner
Heim & Haus Vertriebsgesellschaft mbH
Herr der Bratwürste
Hörgeräte Reichart GmbH
Immobilien Interpres
Jugendtreff A12
KLIMAwerkstatt Oberhaching e.V.
Köstlin Optik 
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
La Boutique Amélie
Leckerwerk Catering & ungarische Feinkost GmbH
Lilifer Sadak
Lokalbäckerei Brotzeit GmbH
Mandy Antwerpen, Crêpesstand
Markthandel Schmidt
Metzgerei&Partyservice Hofberger
Montessori Kinderhaus, Montessori Förderkreis Hachinger Tal e.V. (vertreten durch Julia Funke)
MOTORHEIMAT Wagner - Schwarz GmbH & Co. KG
Nachbarschaftshilfe Oberhaching e.V.
Obst & Gemüse Südfrüchte Enisa Barutinova 
Optik Otto
PASTAMAGIA UG
Polizei
Postcafé Yakut
Sanitätshaus Mesani Orthopädie Technik GmbH
Schachfreunde Deisenhofen e.V.
Schupp und Schupp GbR
Scupin Fashion e.K.
SieMatic by Kirsch Corner
SOWE Sonnen & Wetterschutztechnik e.K.
Sparky´s Place
Stil Wunder
Theo‘s Summer Hütt‘n
TSV Oberhaching
Turm Apotheke
Velo Klug
Verkehrs- und Gartenbauverein Oberhaching e. V.
vhs Oberhaching e.V.
VR Bank München Land eG
Zipf & Schreiber Gastro GmbH
Veranstalter ist der Gewerbeverband Oberhaching e.V.(GVO). Die Teilnahme am Straßenfest wird vom GVO innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bestätigt. Der GVO behält sich vor, die Teilnahme zurückzuweisen und Teilnehmer abzulehnen. Der GVO übernimmt die Organisation und Koordination. Die Veranstaltung wird durch den GVO angemessen beworben und bei Behörden angemeldet. Eine Ausschankgenehmigung (notwendig beim Verkauf
von Alkohol) wird von der Gemeinde Oberhaching auf Antrag durch den Teilnehmer erteilt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Marktordnung des GVO einzuhalten und den Weisungen des Organisationsteams Folge zu leisten. Bei
ausgesprochen schlechtem Wetter oder behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung entfallen. Die Teilnahmegebühr kann in diesem Fall nicht erstattet werden. Ebenso verpflichtet sich jeder Teilnehmer, seinen Stand oder
seinen Laden am 13.7.2025 von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten. Für Geschäfte gilt eine Verkaufszeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (verkaufsoffener Sonntag). Die Koordination von Veranstaltungsbeiträgen vor und auf den
Bühnen obliegt dem GVO. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass nach der Veranstaltung die Standfläche und das zugehörige Umfeld (Straße, Gehsteig, Parkplatz) besenrein verlassen und Verunreinigungen beseitigt werden.

Es gilt die Marktordnung des GVO! Eine kurzfristige Absage des Marktes behalten wir uns vor!